Wie läuft das Dolmetschgespräch ab?
- Das Vorgespräch:
Je nach Bedarf können in einem kurzen Vorgespräch zwischen Auftraggeber/in und Dolmetscher/in die Gesprächsziele und das Dolmetschverfahren abgeklärt werden.
- Das Dolmetschgespräch:
Die Dolmetscher/innen des Gemeindedolmetschdienstes unterliegen der Schweigepflicht. Im Dolmetschgespräch bleibt die Gesprächsführung stets bei der Fachkraft. Der/Die Gemeindedolmetscher/in übersetzt das Gesagte neutral und unparteiisch. Der Gemeindedolmetscher vermittelt und erklärt gegebenenfalls auch kulturspezifische Differenzen.
- Das Nachgespräch:
Im Anschluss an den Einsatz kann ein kurzes Nachgespräch zwischen Auftraggeber/in und Gemeindedolmetscher/in stattfinden, um den Ablauf bzw. Eindrücke zu besprechen.
Kosten
Die/der Gemeindedolmetscher/in für jede angefangene 45 Minuten-Einheit 25 Euro zuzüglich einer Fahrkostenpauschale von 10 Euro.
Krankenhäuser können Dolmetschkosten in der Regel über die patientengebundene Verwaltung abrechnen.
Hinweis:
Unsere Gemeindedolmetscher/innen sind selbstständig im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Selbstständigkeit. Sie rechnen die jeweiligen Einsätze direkt mit der Auftrag gebenden Institution ab.